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Mehr Geld bei einer Kündigung der Lebensversicherung

Wenn Sie sich darüber Gedanken gemacht haben und Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie daran denken, dass nur wenig Geld zurückerhalten. Nunmehr kommt alles anders. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass es bei einer Lebensversicherungskündigung mehr Geld einbringt.

Das Urteil des BGH
Eine Lebensversicherung ist heutzutage eine beliebte Form bezüglich der Altersvorsorge. In der heutigen Zeit hat schon jeder 2. Bundesbürger eine Lebensversicherung. Zählen auch Sie darunter? Aber nur jeder 5. Bundesbürger möchte seine Lebensversicherung kündigen und müssen nur mit einem Bruchteil rechnen, als vorher gedacht und was sie letztendlich eingezahlt haben. Dank des Bundesgerichtshofs dürfen Sie nunmehr hoffen. Sie werden mit Sicherheit damit rechnen, dass Sie womöglich demnächst mit einem zusätzlichen Nachschlag bekommen können. Bisher können nur Kunden von diesem Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren, welche Kunden des Deutschen Rings sind und ihre Lebensversicherung in den Jahren 2002 bis 2007 abgeschlossen haben. Kurz nach der Beitragsrückzahlung an diesen Kunden gab es einen zusätzlichen Nachschlag. Das gilt auch für die Lebensversicherung, wenn sie fondsgebunden ist.

Mit wie viel Geld können Sie rechnen und wie lange dauert die Rückzahlung?

Mit wie viel Geld Sie letztendlich rechnen können, hängt von Ihrem abgeschlossenen Vertrag ab. In welcher Höhe haben Sie eingezahlt und in welcher Einzahlungsdauer? Im Endeffekt ist es möglich, dass Sie mehr als 1.000 Euro extra rechnen können. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, ist es ratsam, Ihre Ansprüche schnellstens geltend zu machen und auf das Urteil des BGH verweisen und auf Ihre Rückerstattung Ihrer Lebensversicherung bestehen. Die eigentliche Rückzahlung der Versicherung kann natürlich einige Zeit dauern. Wenn Sie beispielsweise acht Wochen warten müssen, dann ist es nicht unüblich. Auf jeden Fall sollten Sie auf die Verjährungsfristen achten. Diese läuft zwar erst in drei Jahren ab, aber man weiß ja nie.

Wasserdichtes Testament

Das Testament ist ein spezielles Dokument, mit dem nach dem Tod des Verfassers das Erbrecht der Hinterbliebenen geregelt wird. In Deutschland und in anderen Ländern erfolgt ohne ein gültiges Testament die gesetzliche Erbfolge. Um diese Abfolge der Berechtigungen noch vor dem eigenen Tod selbst regeln zu können, sollte ein solches Dokument verfasst werden. Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Testaments gehören unter anderem eine Teilungsanordnung, die Erbeinsetzung, die Auflage und die Aussetzung eines Vermächtnisses.

Das wichtige Dokument muss schriftlich verfasst werden und kann jederzeit vom Verfasser durch eine einseitige Willenserklärung nachträglich widerrufen werden. Das Testament kann in zwei verschiedenen Formen verfasst werden. Zum einen in einer öffentlichen und notariell beglaubigten Form und zum anderen in einer holografischen bzw. handschriftlichen Form. Bei der öffentlichen Form erklärt der Erblasser einem Notar seinen Letzten Willen, dadurch entstehen dem Verfügendem unter anderem die Kosten für den Notar, welche sich nach dem Vermögen des Erblassers richten.

Bei der handschriftlichen Form kann das Testament vollständig und eigenhändig geschrieben werden, muss aber damit Gültigkeit besteht vom Erblasser auch unterschrieben werden. Der Erblasser kann bei der Erstellung eine beliebige Form verwenden, sowohl die klassische Form als auch eine spezielle Briefform ist möglich. Der Ort und das Datum sollten aber angegeben sein. Minderjährige sind von der Nutzung dieser Form ausgeschlossen.

Das Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht dreht sich alles um die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen gegenüber anderen Wettbewerbern. Der Gesetzgeber möchte gewährleisten, dass zwischen den Marktteilnehmern ein freier Leistungswettbewerb möglich ist. Markteilnehmer sollen sich gegenüber anderen Mitbewerbern fair verhalten, indem sie unzulässige Wettbewerbshandlungen unterlassen. Unternehmer innerhalb der gleichen Branche sollen daran gehindert werden, sich durch unzulässige Handlungen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Unlautere Wettbewerbshandlungen können beispielsweise Täuschung, Irreführung oder Nötigung des Verbrauchers sein. Der Verbraucher soll durch das Wettbewerbsrecht davor geschützt werden, durch irreführende Werbung oder Lockvogelangebote, Waren oder Leistungen zu beziehen, die er im Grunde nicht zu kaufen beabsichtigte. Das Wettbewerbsrecht dient somit nicht nur dem Schutz der Unternehmer, sondern auch der Verbraucher. Es findet auf geschäftliche Handlungen jeglicher Art Anwendung, sofern diese der Verkaufsförderung von Produkten oder Dienstleistungen dienen. Durch die Regulierung des Wettbewerbs will der Gesetzgeber hauptsächlich volkswirtschaftliche Stabilität schaffen und Monopole verhindern.

Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher korrekte und umfassende Informationen über alle Produkt- oder Dienstleistungsdetails zukommen zu lassen. Auch Informationen, die den Absatz des Produktes eventuell schmälern dürfen nicht verschwiegen werde, da das Unterlassen von wichtigen Informationen ebenso wettbewerbswidrig ist. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ermöglicht Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder sogar Gerichtsverfahren können schnell die Folge von Missachtung der gesetzlichen Vorschriften im Wettbewerbsrecht sein.

Recht im Internet

Das ebenso komplizierte wie auch spannende Thema IT-Recht beschäftigt nicht nur Programmierer sondern auch immer wieder “einfache” Internetbenutzer. Das Internet revolutionierte unsere Kommunikations- und Informationskanäle, doch schafft auch viele Unklarheiten. Was darf ich im Internet? Wofür kann ich belangt werden? Was ist bei im Internet abgeschlossenen Verträgen zu beachten? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Straftaten oder Delikte können - genauso wie im realen Leben - verfolgt und geahndet werden. Ausschlaggebend ist dabei immer das Land in dem Sie sich befinden. Was jedoch vielen schwer fällt ist die Einschätzung was genau legal und was illegal ist. Generell sollte man bei Waren (auch wenn diese nur digital - wie Videos oder Musik) die einem über dubios erscheinende Portale angeboten werden, aber an anderen Stellen im Internet auch zum Verkauf angeboten werden sehr vorsichtig sein.

Achten Sie auch immer darauf wer Ihnen ein Angebot macht. Oft gibt es nämlich auch nur scheinbar kostenlose Angebote. Firmen locken mit einem Gratis Musik Download nach der Anmeldung und genau dann - normalerweise 14 Tage nach der Anmeldung - wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist melden sich die Firmen mit horrenden Rechnungen bei Ihnen. Wichtig ist, Sie müssen nicht zahlen, wenn der Preis nicht ausdrücklich angegeben war. Noch viel wichtiger ist wer Ihnen in solchen rechtlich verwirrenden Situationen beisteht. Die Verbraucherschutzzentrale Ihres Bundeslandes kann Sie beraten - und das vor allem kostenlos.