Wasserdichtes Testament
Das Testament ist ein spezielles Dokument, mit dem nach dem Tod des Verfassers das Erbrecht der Hinterbliebenen geregelt wird. In Deutschland und in anderen Ländern erfolgt ohne ein gültiges Testament die gesetzliche Erbfolge. Um diese Abfolge der Berechtigungen noch vor dem eigenen Tod selbst regeln zu können, sollte ein solches Dokument verfasst werden. Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Testaments gehören unter anderem eine Teilungsanordnung, die Erbeinsetzung, die Auflage und die Aussetzung eines Vermächtnisses.
Das wichtige Dokument muss schriftlich verfasst werden und kann jederzeit vom Verfasser durch eine einseitige Willenserklärung nachträglich widerrufen werden. Das Testament kann in zwei verschiedenen Formen verfasst werden. Zum einen in einer öffentlichen und notariell beglaubigten Form und zum anderen in einer holografischen bzw. handschriftlichen Form. Bei der öffentlichen Form erklärt der Erblasser einem Notar seinen Letzten Willen, dadurch entstehen dem Verfügendem unter anderem die Kosten für den Notar, welche sich nach dem Vermögen des Erblassers richten.
Bei der handschriftlichen Form kann das Testament vollständig und eigenhändig geschrieben werden, muss aber damit Gültigkeit besteht vom Erblasser auch unterschrieben werden. Der Erblasser kann bei der Erstellung eine beliebige Form verwenden, sowohl die klassische Form als auch eine spezielle Briefform ist möglich. Der Ort und das Datum sollten aber angegeben sein. Minderjährige sind von der Nutzung dieser Form ausgeschlossen.
